ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Als Vertragsbedingungen gelten die VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Teil B und C:

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Contract procedures for building works; Part B: General conditions of contract for the execution of building works
Cahier des charges pour des travaux du bâtiment; Partie B: Conditions générales de contrat pour d’exécution des travaux du bâtiment
ICS 91.010.20
Ersatz für DIN 1961:2000-12
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Vorwort
Diese Norm wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) aufgestellt.

1   Art und Umfang der Leistung

1.1   Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen.

1.2   Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
a) die Leistungsbeschreibung,
b) die Besonderen Vertragsbedingungen,
c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen,
d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen,
e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen,
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.

1.3   Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.

1.4   Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem Auftragnehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.

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Die komplette Fassung finden Sie hier:
www.vob-online.de
Teil B
Teil C